handy.preisvergleich.de

Umzug und Handyvertrag - Was beachten?

Bei einem Umzug gilt es, einige Dinge zu beachten. Vor allem bestehende Verträge müssen an den neuen Wohnort angepasst werden. Doch wie sieht das bei einem Handy aus? Im Gegensatz zu DSL- oder Telefonanschlüssen ist ein Handy natürlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Grundsätzlich funktioniert ein Handy überall in Deutschland, weshalb auch kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug entsteht. Zwar kann es passieren, dass die Netzabdeckung am neuen Wohnort deutlich schlechter ausfällt, was zum Beispiel zu langsameren Internetverbindungen führen kann, das alleine reicht für eine fristlose Kündigung jedoch noch nicht aus. Mobilfunkkunden sind hier also auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Nur in einigen speziellen Fällen ist es möglich, frühzeitig aus einem Mobilfunkvertrag herauszukommen.

Mit dem Handy ins Ausland umziehen

Wer nicht innerhalb Deutschlands umzieht, sondern einen neuen Wohnsitz im Ausland bezieht, hat sehr wohl Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung. Prinzipiell greift das Sonderkündigungsrecht immer dann, wenn eine der beiden Parteien die vertraglich geregelten Leistungen nicht mehr oder nur deutlich eingeschränkt erbringen kann. Ein in Deutschland gekauftes Handy funktioniert auch im Ausland, allerdings kann dabei nicht der ursprünglich gebuchte Tarif genutzt werden. Stattdessen werden bei der Nutzung teure Roaming-Gebühren fällig. Dieser Umstand reicht aus, um eine Kündigung durchzusetzen. Eine Kündigung wird ebenfalls möglich, wenn eine sogenannte Homezone Bestandteil des Vertrags ist. Bei diesem Tarifmodell genießen Nutzer an einem bestimmten Ort geringere Gebühren für Gespräche oder auch SMS. Nicht jeder Anbieter kann eine solche Homezone jedoch auch an jedem Ort realisieren. Stehen technische Schwierigkeiten im Weg oder scheitert es einfach daran, dass am neuen Wohnort kein Empfang gegeben ist, so kann der Vertrag durch den Anbieter nicht mehr erfüllt werden und ein Kunde kann aus dem Vertrag vorzeitig austreten. Von diesen zwei Fällen abgesehen gibt es in der Regel jedoch keine Möglichkeit, einen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen. Beachtet werden sollte auch, dass ein Finanzierungsvertrag für ein Handy bei manchem Anbieter unabhängig vom eigentlichen Tarif behandelt wird. Selbst wenn der Hauptvertrag gekündigt wird, müssen dann die monatlichen Raten für das Handy weiterhin gezahlt werden.

Einen Umzug frühzeitig mitteilen

Unabhängig von einer eventuellen Kündigung sollte der Mobilfunkanbieter über den Umzug frühzeitig informiert werden. Ansonsten kann es vorkommen, dass Rechnungen zum Anbieter zurückgesendet werden und dieser dann selbstständig die neue Adresse des Kunden in Erfahrung bringen muss. Die hierfür anfallenden Kosten kann der Anbieter dem Nutzer berechnen. Davor kann sich jeder schützen, indem die Adresse so früh wie möglich mitgeteilt wird. Das ist sowohl telefonisch als auch auf dem Postweg oder auch per E-Mail oder Fax möglich. Übrigens sollten auch Kunden, die ihre Rechnungen per E-Mail erhalten, unbedingt eine Adressänderung frühzeitig anzeigen. Denn auch in solchen Fällen werden hin und wieder wichtige Dokumente noch per Post versendet. Wer dem Anbieter über einen Umzug rechtzeitig Bescheid gibt, hat ansonsten nichts zu befürchten. Nicht wenige Anbieter werden dabei einen neuen Tarif vorschlagen, bei dem günstigere Gebühren oder ein neues Handy enthalten sein können. Dabei verlängert sich jedoch auch die Mindestlaufzeit und niemand muss auf solche Angebote eingehen, ein bestehender Vertrag kann bei einem Umzug in jedem Fall ohne Änderungen übernommen werden.