Die Kündigung des Handyvertrages ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig. Sofern Sie sich für einen Laufzeitvertrag von 24 Monaten entschieden haben, liegt die Kündigungsfrist bei einem bis drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Nutzen Sie einen Prepaid-Tarif können Sie regulär zum Ende des Monats kündigen. Ggf. haben Sie auch einen Tarif ohne Kündigungsfrist.
Der klassische Handyvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann wie folgt kündigt werden:
Entscheiden Sie sich für die Kündigung Ihres Handyvertrages, sollten Sie im Kündigungsschreiben Ihre betreffende Rufnummer, Vertrags- und Kundennummer sowie Ihre vollständige Adresse nennen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie Ihren Kündigungswunsch direkt äußern. Dies sollten Sie bereits im Betreff tun, so dass Ihrem Mobilfunkanbieter sofort klar ist, dass es sich um ein Kündigungsanschreiben handelt. Beachten Sie dabei, dass Sie nur als Vertragsnehmer kündigen können. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine Kündigungsbestätigung bitten. Sofern Sie online kündigen, geht das ganze etwas einfacher. Nutzen Sie die hierfür zur Verfügung gestellten Formulare und bestätigen Sie die Kündigung. Ein entsprechender Nachweis sollte Ihnen per E-Mail zugehen.
Tipp: Um die rechtzeitige Kündigung nicht zu versäumen, kann man sie wesentlich früher, sogar direkt bei Vertragsabschluss vollziehen.
Tarife ohne feste monatliche Kosten muss man nicht unbedingt kündigen. Nutzt man die Sim-Karte einen bestimmten Zeitraum nicht, meist 2 Jahre, verfällt sie einfach. Anders ist es, wenn man die Rufnummer mitnehmen will. Die Portierung wird dann mit einer Kündigung gleichgesetzt.
Bei Discount-Tarifen werden Monatsflatrates als zubuchbare Option angeboten. Diese verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Sie sind in aller Regel zum Ende des Verbrauchsmonats über das Online-Kundenkonto kündbar.
Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit seinen Handyvertrag zu kündigen ist nur bei triftigen Gründen möglich. Kann der Mobilfunkanbieter beispielsweise seine Leistungen nicht mehr erbringen, ist ein solcher Schritt denkbar. Auch wenn der Mobilfunkanbieter regelmäßig die Abrechnung zu seinen Gunsten ausfallen lässt, ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Vor einer solchen Kündigung sollte man sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden, da die meisten Mobilfunkanbieter sich erheblich zu wehren wissen.
Erfahren Sie hier, was Sie tun können, um Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können.
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Handyverträgen, die per Telefon, Fax oder im Internet abgeschlossen wurden. Bei Vertragsabschluss im Handy-Shop vor Ort erlischt es. Außer man kauft ein Handy für einen Euro dazu, dessen Realpreis aber über 200 € liegt. Hier besteht zumindest juristisch die Chance, dass der Handyvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe eingestuft wird und die kann man widerrufen.