Kostenfalle - Vorzeitige Kündigung des Handyvertrages

Die Mobilfunkanbieter haben in der Regel ein recht großes Geschick bei der Anwerbung von neuen Kunden. Um eine möglichst langfristige Bindung des Kunden zu erreichen, nutzen die Mobilfunkanbieter verschiedene Möglichkeiten. Sie preisen ihre Verträge in Verbindung mit dem Erhalt hochwertiger Prämien an, sodass Sie als Verbraucher recht schnell zum Abschluss eines Handyvertrages bereit sind. Dabei werden die Vermerke auf die tatsächlich entstehenden Kosten nicht selten im bekannten Kleingedruckten untergebracht.

Als Kunde sollten Sie daher vor dem Abschluss Ihres Handyvertrages darauf achten, ob und welche Möglichkeiten es gibt, den Vertrag gegebenenfalls vorzeitig zu lösen. Die reguläre Mindestvertragslaufzeit von Handyverträgen liegt nach wie vor bei 24 Monaten. Sollte es also dazu kommen, dass die Ihnen in der Werbung angepreisten Konditionen nicht das bringen, was Ihnen beim Vertragsabschluss zugesagt wurde, kann es schnell zum Ärger mit dem Mobilfunkprovider kommen.

Eine vorzeitige Auflösung Ihres Handyvertrages ist jedoch selten möglich, da die Unzufriedenheit mit dem Mobilfunkanbieter kein ausreichender Grund ist, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dazu müssen Sie schon wesentliche Mängel nachweisen.

Vorzeitige Kündigung des Mobilfunkvertrages unter bestimmten Bedingungen

Eine vorzeitige Kündigung Ihres Handyvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beachten Sie jedoch immer den Aspekt, dass ein abgeschlossener Vertrag auch eingehalten werden muss. Das gleiche Verhalten erwarten Sie auch von Ihrem jeweiligen Anbieter. Aus diesem Grunde besteht auch keinerlei Pflicht vonseiten Ihres Mobilfunkanbieters, Ihren Handyvertrag vorzeitig zu beenden.

Einige Mobilfunkanbieter gehen jedoch positiv auf eine freundliche Anfrage bezüglich der vorzeitigen Kündigung des Handyvertrags ein und beenden den Vertrag vorzeitig aus Kulanz. Mit Drohungen und ähnlichem Auftreten erreichen Sie jedoch keine vorzeitige Auflösung Ihres Handyvertrages. Das heißt, in einem solchen Fall müssen Sie häufig die Frist bzw. die Mindestvertragslaufzeit abwarten.

Gründe und Möglichkeiten für einen vorfristigen Ausstieg aus dem Handyvertrag

Möchten Sie sich vorzeitig von Ihrem bestehenden Handyvertrag lösen, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Ihnen den vorzeitigen Ausstieg ermöglichen. Ein guter Grund liegt z. B. vor, wenn Sie als Verbraucher aus privaten wie auch aus beruflichen Gründen einen längeren Aufenthalt im Ausland planen oder gar ins Ausland ziehen. Ebenso haben Sie als Schüler gute Chancen, die Kulanz der Mobilfunkanbieter zu beanspruchen. Das gilt z. B. dann, wenn Sie an einem Schüleraustausch teilnehmen oder im Rahmen Ihres Studiums einige Semester im Ausland verbringen. Allerdings wird dabei vorausgesetzt, dass der Auslandsaufenthalt für einen längeren Zeitraum gilt und dieser beim Vertragsabschluss für das entsprechende Handy noch nicht bekannt war.

Wenn Sie ein großes Verhandlungsgeschick haben, können Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf die Zahlung der restlichen Grundgebühr oder eines festgelegten Mindestumsatzes einigen. Somit können Sie sich aus Ihrem Vertrag freikaufen. Haben Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis Personen, die an einem Handyvertrag interessiert sind, ergeben sich weitere Möglichkeiten den Handyvertrag vorzeitig zu lösen. Häufig ist es vonseiten der Mobilfunkanbieter ganz einfach möglich, den bestehenden Vertrag auf eine weitere Person übertragen zu lassen. Jedoch können Ihnen hier zusätzliche Kosten von 10 bis 30 Euro einmalig entstehen.