Sie möchten Ihren Mobilfunkanbieter wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen? Dann informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter über die gewünschte Rufnummernmitnahme und lassen Sie Ihre Handynummer bei Ihrem neuen Anbieter portieren. Beachten Sie jedoch, dass die Portierung der Mobilfunk-Rufnummer mit Kosten verbunden ist. Die sind seit dem 20. April 2020 auf einmalig 6,82 Euro gedeckelt. Zögern Sie daher nicht, Ihren Mobilfunkanbieter auf Grund eines günstigen Mobilfunktarifes zu wechseln und Ihre bisherige, bei Familien und Freunden bekannte Rufnummer mitzunehmen.
Die Rufnummernmitnahme bezeichnet das Mitnehmen der eigenen Rufnummer zu einem neuen bzw. anderen Mobilfunkanbieter. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, da Sie bei Abschluss eines neuen Handyvertrages überlicherweise eine neue Rufnummer für das jeweilige Handy zugeteilt bekommen. Ändert sich jetzt Ihr Mobilfunkprovider, weist dieser Ihnen standardmäßig auch eine neue Rufnummer für Ihr Handy zu.
Dieses Vorgehen können Sie einfach umgehen, indem Sie die Rufnummernmitnahme veranlassen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihre Rufnummer vorher mit Vertrag oder Prepaid-Karte genutzt haben. Ihr bisheriger und Ihr neuer Mobilfunkprovider sind dazu verpflichtet, Ihnen die Mitnahme Ihrer Rufnummer zu gewährleisten. Zumindest ist das seit dem Jahr 2002 so. Seitdem existiert ein Gesetz, dass die Mitnahme der eigenen Rufnummer regelt. So können Sie Ihre Rufnummer selbst dann mitnehmen, wenn Ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist. In diesem Fall können Sie Ihre Rufnummer bereits im Vorfeld auf den neuen Vertrag anpassen. So enstehen beim Wechsel keine Probleme und Sie können das Thema für sich abhaken.
Sinnvoll ist die Mitnahme der Rufnummer vor allem dann, wenn Ihre Handynummer beispielsweise aus einer leicht zu merkenden Zahlenabfolge besteht oder sehr viele Freunde und Bekannte Ihre Rufnummer gespeichert haben.
Um Ihre Rufnummer mitnehmen zu können, ist es Voraussetzung, dass Sie Ihren neuen Mobilfunkanbieter über den Wunsch der Rufnummernmitnahme informieren. Das geschieht am besten schriftlich, wobei ein Anruf oder eine E-Mail auch ausreichen sollte.
Beachten Sie jedoch, dass Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen die eigentliche Mitnahme Ihrer Rufnummer schriftlich auf dem Postweg bestätigt. Dabei ist es wichtig, dass alle Daten, die bei der Mitnahme der Rufnummer geprüft werden, exakt übereinstimmen. Während sich Informationen wie Geburtsdatum und Geburtsort nicht ändern, ist das bei Bankverbindung oder der Anschrift schon anders. Wechseln Sie Ihre Bank, bekommen Sie eine neue Bankverbindung. Ebenso ändert sich mit jedem Umzug Ihre Anschrift. Schon minimale Abweichungen können dazu führen, dass sich die Portierung Ihrer Rufnummer verzögert. Da die Daten automatisch erfasst werden, kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen.
Darüber hinaus ist die fristgerechte Kündigung Ihres bestehenden Vertrages wichtig, da Ihre Rufnummer nur mit einem Mobilfunkanbieter funktioniert. Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geregelt, so dass sich die Mobilfunkanbieter nicht dagegen wehren können. Mochten Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, dann können Sie das auch tun.