Handyvertrag ohne Handy bedeutet, einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter einzugehen, aber OHNE ein Handy bei Vertragsabschluss zu erhalten. Drei Arten von Handyvertrag ohne Handy gibt es:
Bei einer Flatrate wird monatlich eine bestimmte Pauschale für eine Leistung wie etwa Internet oder Telefonie berechnet. Flatrates lassen sich bei Laufzeit-Verträgen in der Regel dazu buchen bzw. sind inklusive. Bei Discount-Verträgen ist das Dazubuchen auch möglich, dann fällt aber eine monatliche Gebühr für die Flatrate an. Einige Flatrates sind monatlich kündbar, andere besitzen Mindestlaufzeiten von einem bis zwei Jahren.
Merkmal | Prepaid (Vorkasse) | Rahmenvertrag (Postpaid) |
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Abrechnung | Guthaben wird vorab aufgeladen und verbraucht. | Nach Verbrauch, monatliche Rechnung basierend auf Tarif und ggf. zusätzlichem Verbrauch. |
Flexibilität | Hohe Flexibilität, da keine Mindestlaufzeit. Pakete können monatlich gebucht oder pausiert werden. | Abhängig vom Vertrag: monatlich kündbar oder mit Laufzeit (z. B. 24 Monate). |
Bonitätsprüfung | Nicht erforderlich – geeignet für Personen ohne Bonitätsnachweis. | Meist erforderlich – Bonitätsprüfung durch den Anbieter. |
Kostenkontrolle | Maximale Kontrolle: Es kann nur das genutzt werden, was vorher aufgeladen wurde. Keine überraschenden Zusatzkosten. | Eingeschränkte Kontrolle: Zusätzlicher Verbrauch über das Tarifkontingent hinaus kann zu höheren Rechnungen führen. |
Vorkasse/Nachzahlung | Bezahlung im Voraus, keine Verpflichtung zur regelmäßigen Nutzung. | Bezahlung nach Verbrauch, verpflichtet zur Zahlung auch bei Nichtnutzung (bei Laufzeitverträgen). |
Eignung | Ideal für Wenig-Nutzer, Jugendliche, ältere Personen oder Personen, die keine langfristige Verpflichtung möchten. | Geeignet für Vielnutzer, Personen mit regelmäßigen Bedürfnissen (Telefonie/Daten) und diejenigen, die Komfort schätzen. |
Patrick Kowalski
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